Kosten und  Erstattung/Rechtliches

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich finanziell an einer osteopathischen Behandlung. Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Behandlungskosten teilweise in nicht unerheblichem Umfang. In jedem Fall ist anzuraten, vor Beginn einer osteopathischen Behandlung, Kontakt zur jeweiligen Krankenkasse aufzunehmen und die Frage der Kostenübernahme zu klären.

Patienten mit einer Zusatz-Versicherung für Heilpraktiker:
Als staatl. anerkannter Heilpraktiker rechne ich die osteopathische Leistung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab.

Zur Rechtslage:
Der Beruf des Osteopathen existiert in Deutschland nicht!
Die Berufsbezeichnung Osteopath ist somit auch nicht geschützt. Wer osteopathisch im rechtlich seriösen Rahmen arbeiten will, sollte eine komplette Ausbildung an einem anerkannten Institut absolviert haben und muss den Status eines Heilpraktikers oder Arztes erfüllen.

Physiotherapeut/inn/en, welche mit sogenannten ‚osteopathischen Techniken‘ arbeiten, erfüllen diese Voraussetzungen eindeutig nicht! (siehe hierzu auch das Urteil des OLG Düsseldorf zur Ausübung der Osteopathie  von September 2015)